Allgemeine Vertragsbedingungen der Chili Gym Ost Sportanlagen GmbH, Rathausplatz 2, 3970 Weitra
Chili Gym Süd Fitness GmbH, Rathausplatz 2, 3970 Weitra
Chili Gym OG, Rathausplatz 62, 3970 Weitra
(Stand: 03.2012)

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedsverträge der „Chili Gym Ost Sportanlagen GmbH“ Rathausplatz 2, 3970 Weitra (im Folgenden kurz Chili Gym) mit ihren Kunden. Mitglieder sind jene Kunden, die aufgrund eines mit Chili Gym abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur entgeltlichen Benützung der Räume und Einrichtungen des Chili Gym -Fitnessstudios für Trainingszwecke berechtigt sind.

2. Chili Gym schließt Mitgliedsverträge nur mit Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Anmeldung von Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters möglich.

3. Die Anmeldung des Kunden ist ein bindendes Angebot an Chili Gym zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Chili Gym. Chili Gym kann den Vertragsabschluss binnen 14 Tagen schriftlich ablehnen. Erfolgt keine Ablehnung ist der Mitgliedsvertrag mit dem Zeitpunkt der Antragstellung rechtswirksam zu Stande gekommen.

4. Das Mitglied erhält bei Anmeldung eine MemberCard die ihm den Zutritt zu dem unter der Marke Chili Gym geführten Fitnessstudio ermöglicht. Der Zutritt ist nur gestattet wenn das Mitglied MemberCard mit sich führt. Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren ins Fitnessstudio ist nicht gestattet.

5. Die Mitgliedschaft kann nicht übertragen werden. Das Mitglied darf die MemberCard nur persönlich verwenden. Jede Weitergabe oder Überlassung der MemberCard an Dritte ist unzulässig. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von EUR 250,-. Chili Gym bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten.

6. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Den Verlust oder Diebstahl der MemberCard hat das Mitglied Chili Gym zu melden. Für die Ausstellung sowie eine allfällige Neuausstellung (Diebstahl, Verlust bzw. Beschädigung) der MemberCard wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50,- erhoben. Der Betrag für den MemberCard-Pfand wird einmalig mittels Einzugsverfahren eingehoben. Der Pfand wird nach Beendigung des Vertrages mit der Chili Gym Ost Sportanlagen GmbH nach persönlicher Rückgabe der funktionstüchtigen MemberCard auf das zu letzt bekannt gegebene Girokonto des Kunden überwiesen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

7. Der Mitgliedsvertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann jeweils zum Ende eines Vertragsmonats unter Einhaltung einer zweimonatigen vorangehenden Kündigungsfrist durch schriftliche Kündigung aufgelöst werden. Der Mitgliedsvertrag kann allerdings erstmals zum Ablauf des 12. Vertragsmonats aufgekündigt werden.

8. Chili Gym ist berechtigt, aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Mitglied bestehende offene Forderungen, insbesondere den fälligen Mitgliedsbeitrag und die Aktivierungsgebühr, 14 Tage nach erfolgloser Mahnung an ein Inkassobüro zu übergeben.

10. Ist das Mitglied voraussichtlich für einen Zeitraum von länger als 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen verhindert die Leistungen von Chili Gym zu nutzen und sind diese gesundheitlichen Gründe entweder offenkundig oder durch eine unbedenkliche ärztliche Bestätigung nachgewiesen hat das Mitglied das Recht der außerordentlichen schriftlichen Kündigung zum Ende des laufenden Vertragsmonats.

11. Der Mitgliedsbeitrag wird entweder einmalig für 12 Monate durch Überweisung bezahlt oder von Chili Gym mittels Lastschriftverfahren monatlich abgebucht.

12. Wurde im Mitgliedsvertrag die Bezahlung eines Jahresmitgliedsbeitrages durch Einmalzahlung vereinbart, ist der gesamte Betrag binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das Mitgliedsvertrag angegebene Konto von Chili Gym zu überweisen. Läuft der Mitgliedsvertrag länger als 12 Monate und ist das Mitglied nicht bereit auf den Lastschriftverfahren umzustellen, ist Chili Gym berechtigt zur Abgeltung der damit verbundenen Kosten einen Zuschlag zu Monatsgebühren von bis zu 10 € zu verlangen.

13. Im Lastschriftverfahren werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus am 1ten oder 15ten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der Mitgliedsbeitrag für das erste Vertragsmonats wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

14. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto im Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, ist Chili Gym berechtigt, dem Mitglied den dadurch entstehenden zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen.

15. Bei Zahlungsverzug des Mitglieds ist Chili Gym berechtigt, dem Mitglied den Zutritt in das Chili Gym -Fitnessstudios bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Zudem behält sich Chili Gym das Recht vor, nach einmaliger, erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

16. Das Mitglied ist verpflichtet die durch die Betreibung der fälligen Forderung entstandenen Kosten einschließlich Inkassospesen zu ersetzen

17. Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche Einrichtungen des Chili Gym -Fitnessstudios zu den Öffnungszeiten zu nutzen. Das Nichtbenutzen der Einrichtungen des Chili Gym Fitnessstudios berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages.

18. Das Mitglied ist für die sachgerechte Verwendung der Fitnessgeräte selbstverantwortlich. Chili Gym haftet dem Mitglied nicht für Schäden die aus einer unsachgemäßen Verwendung erfolgen. Für Schäden des Mitglieds haftet Chili Cym nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die über den Schaden an der Person hinausgehen, haftet Chili Cym nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19. Chili Gym ist berechtigt eine für alle verbindliche Hausordnung zu erlassen.

20. Um den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes zu gewährleisten, verpflichtet sich das Mitglied:

a) die Trainingsräume nur in sauberer Trainingsbekleidung, mit sauberen Sportschuhen sowie unter Benutzung eines Handtuches zu betreten;

b) den Weisungen des Trainingspersonals Folge zu leisten;

c) die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, nach Gebrauch an deren jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen und die Fitnessgeräte in den Trainings pausen den anderen Mitgliedern zu überlassen;

d) im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen sowie die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten;

e) die Spinde sauber zu hinterlassen.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen eine oder mehrere der oben angeführten Bestimmungen nach a) bis e) ist Chili Gym berechtigt das Mitglied aus den Räumen der Chili Gym unverzüglich zu verweisen und den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/ oder den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.

21. Es ist dem Mitglied untersagt, im Fitnessstudio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (Anabolika), in die Anlage von Chili Gym mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in das Chili Gym -Fitnessstudio mitzubringen.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Chili Gym berechtigt das Mitglied aus den Räumen der Chili Gym unverzüglich zu verweisen und/oder den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den für die restliche Vertragsdauer verbleibenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.

22. Das Mitglied ist mit der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten einschließlich seines Fotos im Rahmen dieses Vertrages einverstanden. Das Mitglied stimmte der elektronischen Zustellung gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz zu. Das Mitglied stimmt einer Videoüberwachung des Eingangsbereiches des Fitnessstudios zu.

23. Chili Gym ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn Chili Gym auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist Chili Gym berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatstetzten zu kündigen.

24. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

25. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Gmünd. Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt § 14 KSchG.

Geschäftsbedingungen bei Getränke-
und Solariumflatrate

Achtung!

Sofern eine Mindestlaufzeit bei Inanspruchnahme eines Zusatzangebotes vereinbart ist, wird der Differenzbetrag bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages bei Beendigung fällig! Zusatzangebote werden monatlich mit dem Studiobenutzungsbeitrag eingehoben.

Solarium:

Die Nutzung des Solariums ist pro Mitglied und Kalendertag auf 10 Minuten begrenzt.

Bargeldloses Zahlen:

Das Aufladen der Membercard erfolgt in den jeweiligen Studios, während der Geschäftszeiten in Anwesenheit des Studiopersonals und ausschließlich beim Studiopersonal. Der Mindestbetrag des Guthabens welches auf die Membercard geladen werden kann, beträgt EUR 10,00. Die Verrechnung erfolgt jeweils zum 1. oder 15. eines Kalendermonats in Form einer Lastschrift vom Girokonto des Mitgliedes.

Rückforderung von Guthaben:

Der auf der Membercard gutgeschriebene Betrag kann jederzeit während der Laufzeit des Vertrages oder längst jedoch nach 1 Jahr nach Beendigung des Vertrages, durch schriftliche Veranlassung des Mitgliedes auf sein Girokonto zurückgebucht werden. Eine Auszahlung auf Teilbeträge, Gegenverrechnungen oder Ausbezahlung des Guthabens in bar wird ausdrücklich ausgeschlossen!